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Kann man Ware zurück geben, wenn man es im Internet bestellt?

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Internet

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  1. Dominik F. on Mrz 29, 2011

    Wer im Internet Güter bestellt, hat auch das Anrecht, diese auszupa­cken und zu prüfen. Der Kaufpreis muss bei Rückgabe der Artikel dennoch zurückgezahlt werden.
    Darauf wies der Bundesgerichtshof hin. Laut D.A.S. Rechtsschutzversi­cherung darf dem Kunden kein Wertverlust bei Waren angelastet werden, die er le­diglich auf korrekte Funktion getestet hat (BGH, Az. VIII ZR 337/09)
    Die Rechtsvorschriften über Fernabsatzverträge sehen Ab­sicherungen für Verbraucher vor, die per Internet oder Te­lefon Waren bei gewerblichen Verkäufern in Auftrag geben. In diesem Zusammenhang gehört auch das Recht, einen Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Argumentation zu widerrufen. Der Vertrag wird dann rückabgewickelt; der Artikel wird zurückgeschickt und das Geld zurückgezahlt. Hat sich der Artikel beim Käu­fer “verschlechtert”, wurde es zum Beispiel beschädigt oder zerstört, muss der Abnehmer dem Verkäufer dafür einen Werter­satz zahlen.

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