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Gefragt von: 1528 Aufrufe Onlinekauf Internet
Dominik F. on Mrz 29, 2011
Wer im Internet Güter bestellt, hat auch das Anrecht, diese auszupacken und zu prüfen. Der Kaufpreis muss bei Rückgabe der Artikel dennoch zurückgezahlt werden. Darauf wies der Bundesgerichtshof hin. Laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung darf dem Kunden kein Wertverlust bei Waren angelastet werden, die er lediglich auf korrekte Funktion getestet hat (BGH, Az. VIII ZR 337/09) Die Rechtsvorschriften über Fernabsatzverträge sehen Absicherungen für Verbraucher vor, die per Internet oder Telefon Waren bei gewerblichen Verkäufern in Auftrag geben. In diesem Zusammenhang gehört auch das Recht, einen Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Argumentation zu widerrufen. Der Vertrag wird dann rückabgewickelt; der Artikel wird zurückgeschickt und das Geld zurückgezahlt. Hat sich der Artikel beim Käufer “verschlechtert”, wurde es zum Beispiel beschädigt oder zerstört, muss der Abnehmer dem Verkäufer dafür einen Wertersatz zahlen.
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