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Was ist ein Bildungsurlaub?

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Beruf

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  1. Casper on Mrz 21, 2011

    Vom Spanischkurs in Mexiko über ein Philatelie-Seminar vom Schreibtisch aus: Was ein Bildungsurlaub sein kann, regeln in Deutschland die einzelnen Bundesländer. Es gibt keine national geltende Norm, die den Anspruch auf Bildungsfreistellung festlegt. Zwölf der Länder haben Regelungen zum Bildungsanspruch verankert.
    Berlin: Berliner Bildungsurlaubsgesetz
    Brandenburg: Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz
    Bremen: Bremisches Bildungsurlaubsgesetz
    Hamburg: Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
    Hessen: Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub
    Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer
    Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
    Nordrhein-Westfalen: Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
    Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung
    Saarland: Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz
    Sachsen-Anhalt: Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung
    Schleswig-Holstein: Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz

    Unter Bildungsurlaub wird die Arbeitsfreistellung verstanden, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 bestimmt für Betriebsratsmitglieder deren Anspruch auf bezahlte Freistellung, für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes (Bund) gilt das Rundschreiben zur Arbeitsbefreiung aus dem Jahr 1965, zuletzt geändert 1997. Für Beamte wirken die Regelungen über Sonderurlaub.Wissenswertes rund um die Bildungsfreistellung

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  2. Vivien on Mrz 21, 2011

    Auch Arbeits- und Tarifverträge können den Anspruch festhalten: Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, der in einem Bundesland mit entsprechender gesetzlicher Regelung arbeitet oder dessen Anspruch tariflich / arbeitsvertraglich bestimmt ist, die Freistellung für die gesetzlich vorgesehene Dauer beanspruchen. Auch Arbeitslose und Teilzeitbeschäftigte können in bestimmten Bundesländern ihren Anspruch geltend machen.

    In den meisten Bundesländern wird von einer Bildungsfreistellung von fünf Tagen ausgegangen, in einigen Ländern kann der Bildungsanspruch zweier Jahre auf eine zehntätige Freistellung kumuliert werden. Meist ergibt sich die Möglichkeit zur bezahlten Freistellung für einen Bildungsurlaub erst nach einer sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit.

    An Bildungsmaßnahmen werden spezifische Anforderungen gestellt, damit sie als Bildungsurlaub geltend gemacht werden können: Ein Sprachkurs muss beispielsweise mindestens 5 aufeinanderfolgende Tage andauern, wobei täglich wenigstens 6 Unterrichtsstunden genommen werden müssen. Die Anerkennung der Fortbildung als Bildungsurlaub muss durch das Bundesland ausgesprochen worden sein, in dem der Beschäftigte angestellt ist (Ausnahme: Hessen und Berlin). Auch Fernunterricht und E-Learning können eine Bildungsfreistellung bewirken, wichtig ist jedoch, dass die Bildungsmaßnahme im Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit steht.

    Wenn Sie einen Bildungsurlaub planen, empfiehlt es sich, die gesetzlichen Bestimmungen Ihres Bundeslands bzw. die tarifvertraglichen / arbeitsrechtlichen Regelungen einzusehen. Des Weiteren sollten Sie überprüfen, ob die von Ihnen geplante Maßnahme als Bildungsfreistellung geltend gemacht werden kann. Auskunft erteilt hierbei jeweils das Ministerium für Bildung und Kultur: Auf den Homepages der Bundesländer können Kursangebote eingesehen werden. Der deutsche Bildungsserver stellt hier eine Such-Funktion zur Verfügung, mithilfe derer Sie anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen in Ihrem Bundesland ausfindig machen können: http://www.iwwb.de/weiterbildung.html

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