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Studienplatz einklagen – wie funktioniert das?

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Beruf

Ich möchte Medizin studieren, habe aber eine Absage von Hochschulstart erhalten? Die Begründung war, dass mein Abitur nicht ausreicht für den numerus clausus (NC). Jetzt habe ich von einer Bekannten erfahren, dass man seinen Studienplatz einklagen kann. Kennt sich jemand bei der Studienplatzklage aus oder kann einen geeigneten Anwalt empfehlen?

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  1. Dorothe on Mai 30, 2011

    Grundsätzlich kann jeder, der studieren darf, auch das studieren was er will, denn eine Einschränkung des verbürgten Anspruches auf freie Studienwahl wäre verfassungsrechtlich bedenklich. Hochschulen dürfen daher eigentlich die Zahl der Studienplätze und damit der Zulassungen nicht unbegründet begrenzen. Daher kannst du im Rahmen einer Studienplatzklage gerichtlich überprüfen lassen, inwieweit die betreffende Hochschule alle Mittel genutzt hat, um dich für deinen gewünschten Studiengang zuzulassen. Meines Wissens hat in vielen Fällen die Studienplatzklage gute Erfolgsaussichten. Im Rahmen der Studienplatzklage verpflichtet ein Gericht, die freien Plätze zu verteilen, vorausgesetzt es sind mehr Studienplätze an der Universität vorhanden als vergeben wurden. Am besten du nimmst dir einen Anwalt, der das Ganze mal für Dich prüft. Da gibt es im Internet eine ganze Reihe, die auf Studienplatzklagen spezialisiert sind. Viel Erfolg!

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  2. Edda on Jun 09, 2011

    Ich selbst stehe auch vor der Entscheidung den Studienplatz einzuklagen. Ich habe auf http://www.einklagen-studienplatz.de interessante Informationen für eine erfolgreiche Klage gefunden und werde jetzt mal einen Anwalt mit Schwerpunkt Studienplatzklage aufsuchen, der mich berät.

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